Auch im Studium richtig versichert ?

Im  Oktober hat wieder für mehr als 70.000 Studierende der österreichischen Hochschulen- und Universitäten der Ernst des (Studien-)Lebens begonnen. Mit einer gewissen Selbstständigkeit werden jedoch auch mögliche Versicherungslücken zum Thema.

Gesetzliche Krankenversicherung:
Generell sind Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr bei Ihren Eltern mitversichert. Sollte nach dem 18. Lebensjahr weiterhin eine Familienbeihilfe bezogen werden (Schulbesuchs-/Studienbestätigung regelmäßig dem Finanzamt vorlegen) kann dieser Versicherungsschutz bis zum 27. Lebensjahr ausgedehnt werden.

Ab dem 27. Lebensjahr wird darüber hinaus von der Gebietskrankenkasse eine studentische Sozialversicherung zu einer monatlichen Prämie von 54,11 Euro angeboten.

Wer neben dem Studium einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, hat die Möglichkeit ebenfalls eine Selbstversicherung abzuschließen. Der Vorteil daran ist, dass der versicherte Student in dieser Zeit bereits Pensionsanspruch erwirbt.

 

Unfallversicherung:
Mit dem ÖH-Pflichtbeitrag von derzeit 18,70 Euro/Semester bezahlt jeder Student auch eine Unfallversicherungsprämie ein. Diese deckt Folgekosten nach einem Unfall auf dem Unicampus sowie auf dem Weg zur/von der Uni nach Hause. Nicht gedeckt sind jedoch Freizeitunfälle bzw. nur bedingt Freizeitveranstaltungen welche von der ÖH angeboten werden (z.B. Skitage, Fahrten…).

Eine private Unfallversicherung zählt daher zum Basisschutz. Neben Kosten die im Zuge des Unfalls entstehen, können auch Leistungen für eine bleibende Invalidität vereinbart werden. Besonders Studenten haben aufgrund fehlender Versicherungsjahre meist keinen Anspruch auf eine Invaliditätsrente aus öffentlicher Hand, was einen privaten Versicherungsschutz fast unumgänglich macht.


Versicherungsschutz im Ausland:
Auslandssemester, Studienreisen und Auslandsaufenthalten gehören heute zum Alltag vieler Studenten. Vielfach wird ein ausreichender Versicherungsschutz dabei aber außer Acht gelassen. Egal ob Unfall, Krankheit, Spitalsaufenthalt oder auch geplatzte Reise – Ihr IGV Makler weiß um Ihre Bedürfnisse und bietet Ihnen gerne ein individuelles Angebot.


Haftpflichtversicherung – ein absolutes MUSS:
Gemeinsam mit der Haushaltsversicherung wird im Regelfall auch eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Studenten sind im Normalfall bei Ihren Eltern mitversichert, solange sie noch im elterlichen Haushalt wohnen. Wie lange und unter welchen Voraussetzungen diese Mitversicherung gilt, ist jedoch von der Versicherungsgesellschaft abhängig.

Ihr IGV-Makler berät Sie hier gerne.


Problematisch wird es, sobald der Student aufgrund einer beruflichen Tätigkeit neben dem Studium selbsterhaltungsfähig wird. Ab diesem Zeitpunkt ist meist keine Mitversicherung mehr möglich. Es muss also, ebenso wie wenn man aus der elterlichen Wohnung in ein eigenes Domizil zieht (auch wenn dieses im selben Haus liegt) eine Haushalts- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Über die verschiedenen Bausteine und Möglichkeiten berät sie ebenfalls am Besten der IGV-Makler Ihres Vertrauens.

 

IGV-Tipp:
Holen Sie sich Rat beim IGV-Austria Makler ihres Vertrauens. Dieser berät Sie gerne und umfassend über die bestehenden Möglichkeiten und überprüft ihren bestehenden Versicherungsschutz. So sind Sie bereits vor einem möglichen Versicherungsfall bestens betreut.